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Brauchen wir verschärfte Datenschutzregeln für unsere Sicherheit?
01.02.12 17:02
Wenn es nach der Europäischen Kommission geht, brauchen wir verschärfte Datenschutzregeln. Viele Bürger hätten nicht immer das Gefühl, die volle Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu haben, sagte die EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding, als sie am 25. Januar 2012 den offiziellen Entwurf der Allgemeinen Europäischen Datenschutzverordnung vorstellte. Diskussionen und Kritik rund um die Verordnung gab es bereits im Vorfeld, seitdem im Dezember vergangenen Jahres ein erster inoffizieller Entwurf bekannt worden war. Die Verordnung soll an die Stelle der bisher gültigen Europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 treten und würde in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) komplett ablösen. Die geplante 120-seitige EU-Datenschutzverordnung enthält zahlreiche Neuregelungen, durch die es Anpassungsbedarf bei Unternehmen geben wird.
Kritik an den Änderungen
Stimmen aus der Wirtschaft kritisierten die Vorgaben als zu streng und bürokratisch. Sie verwiesen darauf, dass die Einschränkungen für die Verwendung von Daten zu Werbezwecken das Online-Geschäft stark belasten könnten. Schon jetzt, aber durch die Verordnung noch einmal mehr stehen Unternehmen bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten für das Marketing vor hohen rechtlichen Anforderungen. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) begrüßte es daher, dass Ende Januar eine Reihe der geplanten Restriktionen deutlich entschärft wurden. Dazu gehörte das vorgesehene Verbot für Dialogmarketing ohne Einwilligung – dieses wurde nun gestrichen, so dass weiterhin das bewährte Widerspruchsrecht gilt.
Zeitschiene für die Umsetzung
Die Vorschläge der EU-Kommission für eine verbindliche Datenschutzverordnung benötigen die Zustimmung von Europaparlament und EU-Staaten. Dieser Prozess dürfte etwa zwei Jahre dauern. Hinzu kommen teilweise Umsetzungsfristen für die EU-Länder. Deshalb rechnen Experten damit, dass die Regeln erst in ein paar Jahren in den Mitgliedsstaaten in geltendes Recht umgesetzt werden.
Neue Bestimmungen
Die Europäische Kommission plant viele Änderungen im Datenschutzrecht. Nicht alle haben Auswirkungen auf das Dialogmarketing, diese aber voraussichtlich schon:
1. Schutz von Minderjährigen unter 18 Jahren: weitere Opt-Ins werden nötig
2. Recht auf „Vergessenwerden“: erweiterte Löschungspflicht
3. Beschränkungen bezüglich der Profilbildung: weitere Opt-Ins werden nötig
4. Beschränkungen der internationalen Datenübermittlung: das Zielland muss den EU-Vorschriften genügen
5. Einführung administrativer Hürden: erweiterte Auskunfts-, Transparenz- und Benachrichtigungspflicht
6. Verschärfung von Sanktionen: Bußgelder bis zu 1 Million Euro oder bis zu einer Höhe von 2 Prozent des weltweiten Umsatzes
All diese geplanten Änderungen wurden bereits in zahlreichen Presseartikeln näher erläutert (zum Beispiel beim DDV). Daher wollen wir hier darauf verzichten.
Immer auf dem neuesten Stand mit Interactive One
Schon heute erfüllt Interactive One die Datenschutzrichtlinien, so dass wir auch erweiterten Anforderungen gewachsen sind. So basiert beispielsweise unsere gesamte Adressgenerierung auf dem Double-Opt-In-Verfahren. Damit gewährleisten wir die Einwilligung des Users in die Verarbeitung personenbezogener Daten. Selbstverständlich dürfen User schon jetzt jederzeit eine Auskunft über ihre persönlichen Daten bei uns anfordern oder diese löschen lassen. Neben der Auskunftspflicht ist auch die Erfüllung der erweiterten Transparenzpflicht, bei der die Datenschutzerklärungen inklusive der Rechte auf Auskunft und Löschung allgemein verständlich aufgeführt und zugänglich gemacht werden sollen, für uns ein Leichtes.
Obwohl wir vorbildlich aufgestellt sind und die Vereinheitlichung des Datenschutzes mithilfe von EU-weit geltenden Standards prinzipiell eine gute Sache ist, heißen wir nicht alle Bestimmungen der neuen Verordnung gut. Beispielsweise schließen wir uns bei der Definition von „personenbezogenen Daten“ dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) in seiner Aussage an: Sollte das Konzept der personenbezogenen Daten wie geplant ausgeweitet werden, können auch ein Datum, eine IP-Adresse oder rein technische Informationen als personenbezogen gelten. Die Folge wären gehäuft auftretende Einwilligungsfragen an den Nutzer, die dem Prinzip der Datensparsamkeit widersprechen und zu genereller Ablehnung führen könnten. Unserer Meinung nach reichen die bisherigen Definitionen und Maßnahmen hier aus.
Fazit
Gegen sinnvolle Neuerungen ist nichts einzuwenden. Gegen Kosteneinsparungen auch nicht. Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten die neuen europaweiten Regeln Einsparungen von 2,3 Milliarden Euro bringen. Die einzelnen Bestimmungen der Verordnung sollten jedoch noch einmal auf ihre tatsächlichen Auswirkungen untersucht werden. Erreichen wir durch diese Regelungen tatsächlich das, was wir wollen?
In diesem Sinne möchten wir uns abschließend auf eine Aussage des Bitkom-Präsidenten Prof. Dieter Kempf vom 25.01.2012 beziehen: „Was wir brauchen, ist keine Verschärfung des europäischen Datenschutzrechts über das in Deutschland geltende, ohnehin sehr hohe Niveau hinaus. Wir brauchen eine Modernisierung, die Freiheitsrechte und Schutzbedarf im Internet in Einklang bringt. Die jetzt vorgelegte Verordnung schießt in vielen Bereichen über das Ziel hinaus.“


